Allgemeine Geschäftsbedingungen der
REISS-ENGELHORN-MUSEEN (rem)
für den Onlineverkauf von Tickets für kulturelle Angebote, Dienstleistungen und Waren
1. Geltungsbereich und Bestimmungen
1.1 Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für die Nutzung des Onlineverkaufs von Tickets für die Ausstellungen und Veranstaltungen jeder Art in den REM (nachfolgend „Tickets“ genannt) sowie den elektronischen Vertrieb von Waren des Eigenbetriebs Reiss-Engelhorn-Museen der Stadt Mannheim D 5 – Museum Weltkulturen 68159 Mannheim (nachstehend „Anbieter“ genannt) über die Plattform der Anbieter https://shop.rem-mannheim.de (nachfolgend „Ticket-Webshop“ genannt). Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sein denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
1.2 Der Anbieter handelt im Geltungsbereich dieser AGB als elektronische Kartenvorverkaufsstelle und damit als Ticketvermittler. Er vermittelt Tickets für Ausstellungen, Führungen oder Veranstaltungen in den Reiss-Engelhorn-Museen, bei denen er selbst Betreiber ist. Insoweit handelt der Anbieter im Namen und auf Rechnung der Reiss-Engelhorn-Museen. Für den Erwerb von Eintrittskarten zum Besuch von Ausstellungen oder Veranstaltungen in den Reiss-Engelhorn-Museen gelten die „Allgemeine Geschäftsbedingungen der REISS-ENGELHORN-MUSEEN (rem) für Ausstellungsführungen, Workshops, Veranstaltungen und Ticketkauf, die Bestandteil des Besuchervertrages sind der durch den Erwerb von Tickets zwischen Reiss-Engelhorn-Museen als Veranstalter und ihren Besuchern zustande kommt.
1.3 Der Kunde ist Verbraucher soweit der Zweck der geordneten Lieferungen und Leistungen nicht überwiegend seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Dagegen ist der Kunde Unternehmer, soweit er als natürliche oder juristische Person oder rechtskräftige Personengesellschaft beim Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
2. Vertragsschluss
2.1 Die dargestellten Produkte und Leistungen im Online-Ticketshop sind unverbindlich und stellen kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Bestellung dar.
2.2 Mit Bestätigung der Bestellung auf der Website des Anbieters unterbreitet der Kunde dem Anbieter das Angebot zum Abschluss eines Vertrages. Der Eingang der Bestellung erfolgt mittels Bestelleingangsbestätigung per E-Mail.
2.3 Der Vertrag kommt erst durch die Abgabe der Annahmeerklärung durch den Anbieter zustande die mit einer gesonderten E-Mail (Bestellbestätigung) versandt wird. Die Rechnung wird in Form eines PDFs der Bestellbestätigung angehängt.
2.4 Mit dem Erwerb von Tickets oder sonstigen Produkten und Leistungen erkennt der Kunde die Hausordnung (Besucherordnung) des Anbieters als verbindlich an.
2.5 Der Vertragsschluss erfolgt in deutscher Sprache
3. Ticketversand
3.1 Der Ticketversand erfolgt immer in elektronischer Form. Das Ticket wird ausschließlich an die angegebene E-Mail-Adresse des Kunden versendet. Das Ticket ist durch den Kunden selbst auszudrucken (Print@Home-Verfahren) oder auf dem Smartphone zu speichern (Elektronischer Ticketvertrieb mit „Handyticket“).
3.2 Bei Nichterhalt der Tickets innerhalb von 24 Stunden nach der Buchung hat der Kunde dies gegenüber dem Anbieter unverzüglich anzuzeigen. Gleiches gilt auch bei Erhalt einer fehlerhaften PDF-Datei. Die Tickets sind auf Richtigkeit hinsichtlich Anzahl, Preise, Datum, Uhrzeit, Veranstaltung und Ort zu überprüfen. Unterlässt der Kunde dies, sind Ansprüche wegen des Verlustes des Tickets oder sonstige Reklamationen ausgeschlossen.
4. Elektronischer Ticketversand mit „Print@Home“ / „Handyticket“
4.1 Von den Tickets, die elektronisch über das „Print@Home“ Verfahren übermittelt wurden darf der Kunde von jedem bestellten Ticket nur genau ein Druckexemplar zur bestimmungsgemäßen Verwendung anfertigen. Es ist ihm untersagt, solche Tickets in digitaler oder ausgedruckter Form zu vervielfältigen oder zu verändern. Der Missbrauch führt zum entschädigungslosen Verlust der Eintrittsberechtigung, das Ticket verliert seine Gültigkeit. Darüber hinaus behält sich der Anbieter die Geltendmachung von Schadensersatz sowie der Erstattung von Strafanzeige vor.
4.2 „Print@Home“-Tickets sind Inhaberpapiere. Inhabern eines „Print@Home“-Tickets, das bereits zur Entwertung vorgelegt wurde, kann vom jeweiligen Veranstalter der Zugang zur Ausstellung oder Veranstaltung verwehrt werden. Im Zweifel obliegt dem Kunden der Nachweis dafür, dass er der rechtmäßige Inhaber des Tickets ist und keine Vervielfältigung oder sonstigen Missbrauch ermöglicht oder gefördert hat.
5. Preise und Versandgebühren
Alle Preise, die auf der Website des Anbieters angegeben sind verstehen sich, soweit nicht ausdrücklich anders angegeben, einschließlich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. Dabei sind Tickets meist gem. § 4 Nr. 20 a UStG umsatzsteuerbefreit. Es gelten die Preise zum Zeitpunkt der Bestellung.
6. Kein Widerrufsrecht
Ein Widerrufsrecht für Verbraucher besteht nicht bei Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen in dem Bereich der Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbeschäftigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht. Jede Bestellung von Tickets zu einem festen Termin oder Zeitraum ist damit verbindlich und verpflichtet zur Bezahlung der bestellten Tickets.
7. Zahlungsmodalitäten, Fälligkeit
7.1 Zahlungen können ausschließlich per Kreditkarte (Visa und MasterCard) oder per Sofortüberweisung (Giropay) geleistet werden.
7.2 Die Zahlung des Ticketpreises ist unmittelbar mit Vertragsabschluss fällig. Ist die Fälligkeit der Zahlung nach dem Kalender bestimmt, so kommt der Kunde bereits durch Versäumung des Termins in Verzug. In diesem Fall hat er als Verbraucher dem Anbieter für das Jahr Verzugszinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz, als Unternehmer i.H.v. 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu zahlen. Die Verpflichtung des Kunden zur Zahlung von Vorzugszinsen schließt die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden durch den Anbieter nicht aus.
7.3 Bis zur vollständigen Bezahlung verbleiben die Tickets im Eigentum des Anbieters und erlangen keine Gültigkeit.
8. Stornierung
Für bezahlte Tickets besteht kein Anspruch auf Umtausch, Rückgabe oder Teilerstattung.
9. Sachmängelgewährleistung
Der Anbieter haftet für Sachmängel nach den hierfür geltenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere §§ 434 ff. BGB. Eine zusätzliche Garantie besteht bei den vom Anbieter verkauften Tickets und sonstigen Leistungen nur, wenn diese ausdrücklich in der Auftragsbestätigung zu dem jeweiligen Artikel abgegeben wurde.
10. Haftung
10.1 Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung es Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig sind.
10.2 Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Anbieter nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüchen des Kunden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
10.3 Aus baulichen oder organisatorischen Gründen können einzelne Bereiche des Museums geschlossen werden. Schadensersatzansprüche sind in diesen Fällen ausgeschlossen.
11. Hinweise zur Datenverarbeitung
Die personenbezogenen Daten des Kunden werden gemäß den einschlägigen Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes und der Datenschutz-Grundverordnung verarbeitet und gespeichert. Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung auf der Website.
12. Gültigkeit der Tickets
Tickets für Ausstellungen sind Tagestickets und können während der gesamten Ausstellungslaufzeit an einem Tag und während den Öffnungszeiten zum einmaligen Besuch zur Entwertung vorlegt werden. Hingegen haben termin- und uhrzeitgebundenen Tickets für Veranstaltungen, Führungen oder sonstigen Dienstleistungen nur zu den genannten Terminen eine Gültigkeit.
13. Schlussbestimmungen
13.1 Auf Verträge zwischen dem Anbieter und den Kunden findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung. Die gesetzlichen Vorschriften zur Beschränkung der Rechtswahl und zur Anwendbarkeit zwingender Vorschriften, insbesondere des Staates in dem der Kunde als Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.
13.2 Sofern es sich beim Kunden um einen Kaufmann eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Kunden und dem Anbieter der Sitz des Anbieters.
13.3 Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich. Anstelle der unwirksamen Punkte treten, soweit vorhanden, gelten die gesetzlichen Vorschriften. Soweit dies für eine Vertragspartei eine unzumutbare Härte darstellen würde, wird der Vertrag jedoch im Ganzen unwirksam.
Stand: Januar 2023
Die Eigenbetriebsleitung
Besucherordnung der
REISS-ENGELHORN-MUSEEN (rem)
Wir begrüßen Sie herzlich in den Reiss-Engelhorn-Museen in Mannheim und wünschen Ihnen einen schönen Aufenthalt. Um den Besuch für alle so angenehm wie möglich zu gestalten und die Exponate auch für die Zukunft zu erhalten, bitten wir Sie, diese Besuchsordnung zu beachten.
1. Den Anweisungen des diensthabenden Personals und der Mitarbeiter/innen der Reiss-Engelhorn-Museen (sowie der von ihnen beauftragten Gesellschaften) ist Folge zu leisten. Das Personal der Museen und deren Beauftragte sind berechtigt Eintrittskarten, Sondergenehmigungen und Ermäßigungsberechtigungen zu kontrollieren. Besucher/innen, die sich nicht an die Anweisungen des Personals halten, kann Hausverbot erteilt werden.
2. Zu privaten Zwecken ist das Fotografieren ohne Blitz oder Filmen in den Häusern der Reiss-Engelhorn-Museen gestattet, es sei denn, ein Ausstellungsobjekt ist anders gekennzeichnet. In ausgewiesenen Sonderausstellungen ist das Fotografieren oder Filmen hingegen untersagt. Die Verwendung zusätzlicher Lichter (Blitz, Videoleuchten etc.), Stative sowie von Selfie-Sticks ist nicht gestattet. Auch Ton- und Bandaufnahmen während der Führungen sind nicht gestattet.
Für gewerbliche oder redaktionelle Foto-, Film- und Audioaufnahmen ist vorab eine schriftliche Genehmigung der Reiss-Engelhorn-Museen erforderlich. Bitte kontaktieren Sie hierfür im Vorfeld Ihres Besuchs unsere Presseabteilung: 47.presse@mannheim.de.
3. Sperrige scharfkantige Gegenstände, insbesondere Akten- und Fotokoffer, große Videokameras, Stative, Stöcke, Schirme jeglicher Größe sowie Rucksäcke und Taschen müssen wegen der Gefahr einer unbeabsichtigten Beschädigung des Ausstellungsgutes in dem hierfür vorgesehenen Garderobenbereich aufbewahrt werden. In Ausnahmefällen können Taschen bis zu einer Größe von DIN A4, ca. 20x30 cm, zugelassen werden. Gehhilfen und Rollstühle sind davon ausgenommen. Kinderwagen sind je nach Größe und Besucheraufkommen gegen vom Museum gestellte Buggys auszutauschen. Das diensthabende Personal steht Ihnen für Rückfragen gerne zur Verfügung.
Eine Haftung der Reiss-Engelhorn-Museen für deponierte Gegenstände ist ausgeschlossen.
4. Wir bitten darum, auf Ruhe und Ordnung in den Museumsgebäuden zu achten. Dies betrifft insbesondere das Telefonieren in den Ausstellungsräumen. Die Ausstellungsgegenstände dürfen nicht berührt werden, außer dies ist durch besondere Kennzeichnung erlaubt. Essen und Trinken ist in den Ausstellungsräumen untersagt. Das Rauchen, E-Zigaretten sowie das Mitbringen von Drogen im Sinne des BtMG sind im gesamten Museumsbereich verboten. Alkoholisierten oder unter Drogen stehenden Personen wird der Zutritt zu den Ausstellungshäusern verwehrt. Die Mitnahme von Tieren (mit Ausnahme von Begleithunden) ist nicht erlaubt.
5. Besucher/innen haften für alle durch ihr Verhalten entstandenen Schäden. Eltern haften für ihre Kinder. Gruppen mit Kindern und Jugendlichen, insbesondere Schulklassen, müssen unter Aufsicht der Verantwortlichen im Gruppenverband bleiben.
6. Entgelte werden gemäß dem jeweilig gültigen Entgeltverzeichnis (Eintrittsgelder in die Ausstellungsräume) erhoben.
7. Bitte geben Sie Fundstücke an den Museumskassen ab.
8. Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass unsere Museumsgebäude videoüberwacht werden.
9. Von dieser Besuchsordnung könnten Ausnahmen mit schriftlicher Genehmigung erteilt werden.
Die Betriebsleitung. Mannheim, 01.01.2019